Tel. 0 25 45 / 91 999 – 0 · E-Mail info@arztbedarf-scharf.de

Telefonische Beratung 0 25 45 / 91 999 – 0

Wir versorgen Sie mit Pflegehilfsmitteln

Wir helfen Ihnen gern!

Unsere Mission ist es, die Einschränkungen, die unsere Patienten erleben, mithilfe passender Hilfsmittel zu minimieren oder auszugleichen.

 

Wir bieten Unterstützung bei der Bewältigung von Behinderungen und leiten unsere Patienten an – falls diese dazu nicht in der Lage sind, auch deren Angehörige –, sich selbstständig zu versorgen, ohne auf die Hilfe einer Pflegeeinrichtung angewiesen zu sein.

Ganz genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – für eine bessere Lebensqualität!

So helfen wir Ihnen weiter:

Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von monatlichen Pflegehilfsmitteln? 

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Die betroffene Person oder ihr(e) Angehörige(r) muss in eine der Pflegestufen 0, 1, 2 oder 3 eingestuft sein.
  • Die Pflege kann entweder zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen.
  • Die Pflege wird entweder von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt.

Ihr Anspruch

Personen, die zu Hause pflegebedürftig sind, haben gemäß dem Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekassen stellen monatlich bis zu 40 Euro für diese Hilfsmittel zur Verfügung.

Dieser Anspruch ist unabhängig von den erhaltenen Pflegegeldern oder Pflegeleistungen und die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden nicht auf diese Leistungen angerechnet.

Ärzte-Dienst Scharf

Schreiben Sie uns

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Datenschutz