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Unsere Mission ist es, die Einschränkungen, die unsere Patienten erleben, mithilfe passender Hilfsmittel zu minimieren oder auszugleichen.
Wir bieten Unterstützung bei der Bewältigung von Behinderungen und leiten unsere Patienten an – falls diese dazu nicht in der Lage sind, auch deren Angehörige –, sich selbstständig zu versorgen, ohne auf die Hilfe einer Pflegeeinrichtung angewiesen zu sein.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Personen, die zu Hause pflegebedürftig sind, haben gemäß dem Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekassen stellen monatlich bis zu 40 Euro für diese Hilfsmittel zur Verfügung.
Dieser Anspruch ist unabhängig von den erhaltenen Pflegegeldern oder Pflegeleistungen und die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden nicht auf diese Leistungen angerechnet.
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